Kennzeichnung
Mein Tier gehört zu mir!
Da Sie Ihr Haustier lieben und es als Familienmitglied sicher schmerzlich vermissen, sollte es einmal abhandenkommen, ist es unbedingt erforderlich Ihr Tier zu kennzeichnen.
Halsbänder mit Informationen zur Herkunft der Tiere sind dabei sicherlich nicht die zuverlässigste Art der Kennzeichnung, da diese leicht verloren gehen können.
In der Tierarztpraxis gibt es zwei Möglichkeiten Ihren vierbeinigen Liebling zu kennzeichnen. Zum einen die Implantation eines Transponders, zum anderen die Tätowierung im Ohr.
Bei Hunden ist die Einpflanzung des Transponders die Methode der Wahl, während bei der Katze beide Methoden angewendet werden können. Entweder einzeln oder im besten Fall beides.
Die Implantation eines Transponders kann immer vorgenommen werden. Dabei wird ein etwa Reiskorn großer Transponder mit einer Injektionsspritze an eine dafür vorgesehene Stelle unter der Haut eingesetzt. Dieser enthält eine einmalige Nummer, die mit einem entsprechenden Lesegerät abgelesen werden kann. Das Einsetzen des Transponders ist ungefährlich und dauert nur einige Sekunden.
Innerhalb weniger Tage verwächst der Transponder mit dem umliegenden Gewebe und ist dadurch in der Regel ein Leben lang an derselben Stelle ablesbar.
Die Tätowierung im Ohr hingegen ist nur in Narkose möglich. Dabei bietet es sich bei Katzen an, es im Zuge der Kastration zusätzlich durchführen zu lassen. Ein großer Vorteil der Tätowierung ist, dass sie für jeden sichtbar an der Ohrinnenseite des Tieres zu sehen ist.
Dadurch ist offensichtlich, dass es sich bei diesem Tier nicht um einen Streuner handelt, sondern um ein zahmes Tier mit Besitzer.
Der Nachteil jedoch ist, dass die Tätowierung zwar ein Leben lang sichtbar ist, aber das nicht zwingend bedeutet, dass es auch noch leserlich ist. Oft verblassen oder verwischen die Tätowierungen im Laufe eines Katzenlebens, so dass auch hier das Einsetzen eines Transponders erforderlich wird.
WICHTIG:
Die Kennzeichnung Ihres Haustieres ist aber nur im Zusammenhang mit einer Registrierung der einmaligen Transponder-oder Tätowierungsnummer bei einer zentralen Datenbank sinnvoll und nützlich.
Sollte Ihnen Ihr Tier einmal abhandenkommen, kann es nach Auffinden mittels der Kennzeichnung eindeutig wieder Ihnen als Besitzer zugeordnet werden.
Gerne übernehmen wir neben der Kennzeichnung Ihres Lieblings auch die Registrierung bei der entsprechenden Datenbank für Sie!
Denken Sie unbedingt daran, dass bei Reisen innerhalb der EU nur der Transponder als gültige Tierkennzeichnung gilt. Nur Tiere mit einem implantierten Transponder, einer gültigen Tollwutimpfung und einem EU-Ausweis für Heimtiere dürfen mit Ihnen auf Reisen gehen. Vergessen Sie dazu auch die nötige medizinische Reiseprophylaxe für Ihren vierbeinigen Liebling nicht.